Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung Handelsrechtlicher und Steuerrechtlicher Vorschriften. In Folge der weiteren steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen dabei Steuerrechtliche und Handelsrechtliche Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer von der Handelsbilanz abweichenden Steuerbilanz.
Die differenten Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften beeinflussen immer starker die Optimierungsentscheidung der Unternehmen einerseits wirtschaftliche Stärke zeigen zu wollen und andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel professioneller Erfahrung und stehen auf Ihren Wunsch, Beispielsweise, Ihren Geschäftspartnern oder Banken für Gespräche zur Verfügung. Unseren Mandanten kommt dabei unsere, langfristig erarbeitete, Reputation zu Gute.
Bescheinigungen
Ein wesentlicher Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind die Bescheinigungen. In Abhängigkeit des Umfanges, der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen, werden die Bescheinigungen erstellt. Kreditinstitute verlangen regelmäßig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht dabei von einfachen Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, welcher umfangreiche und tiefgreifende Prüfungshandlungen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen voraussetzt.
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